Dr. Vehlow & Wilmans
RECHTSANWÄLTE
RAe Dr. Vehlow & Wilmans, Sierichstr.32, 22301 Hamburg
Verein ehem. Heimkinder
Sehr geehrte Vereinsmitglieder,
zunächst einmal möchte ich mich für den Zuspruch bedanken, den ich auf der letzten Mitgliederversammlung von vielen von Ihnen für meine Arbeit erfahren habe.
Heute muss ich mich allerdings in einer unerfreulichen Angelegenheit an Sie wenden. In der jüngeren Vergangenheit gab es in der Presse verschiedene Beiträge zu der persönlichen Situation unseres Kooperationspartners Herrn Rechtsanwalt Witti. An dieser Stelle soll ausdrücklich nicht zu den Inhalten dieser Presseverlautbarungen Stellung genommen werden. Tatsache ist allerdings, dass sich Herr Witti derzeit in einer sehr schwierigen persönlichen Lage befindet. Dieses hat er uns in persönlichen Gesprächen bestätigt. Herr Witti hat uns auch vermitteln können, dass er derzeit seine gesamte Kraft und Energie benötigt, seine persönlichen Angelegenheiten zu regeln. Derzeit ist nicht absehbar, welche Zeit dies in Anspruch nehmen wird. Hier möchte er keine Versprechungen machen, die im Nachhinein nicht eingehalten werden können. Neben seinen persönlichen Angelegenheiten sieht er derzeit keine Möglichkeit, das sehr anspruchsvolle und zeitintensive Mandat der Vertretung der Interessen der ehemaligen Heimkinder mit dem erforderlichen Engagement zu betreiben. Er möchte auch vermeiden, dass die ihn betreffenden negativen Schlagzeilen Auswirkungen auf das Mandat haben. Insoweit hat Herrn Witti in der jüngsten Vergangenheit von verschiedenen Seiten die
persönlich enttäuschende Erfahrung machen müssen, dass seine Person und seine Arbeit von dritter Seite undifferenziert nur anhand von Pressemeldungen und ohne jede Sachverhaltskenntnis bewertet wird. Herr Witti hat uns daher gebeten, Ihnen mitzuteilen, dass er sich aufgrund dieser Situation gezwungen sieht, das Mandat bis auf weiteres niederzulegen. Ich soll Ihnen auch die besten Wünsche von Herrn Witti übermitteln, dass Sie alle in Ihrem Kampf für eine gesellschaftliche Rehabilitation und Wiedergutmachung die nötige Kraft finden. Der Weg hierzu ist noch lang und steinig. Herr Witti würde sich freuen, wenn er diesen Weg wieder gemeinsam mit Ihnen gehen könnte, nachdem sich seine persönliche Situation beruhigt hat.
Unabhängig von der zu respektierenden Entscheidung von Herrn Witti möchten wir Ihnen nur rein vorsorglich mitteilen, das unsere Kanzlei das Mandat fortzuführen gedenkt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
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Kurzfassung der Zielsetzung der Anwaltskanzlei Dr. Vehlow & Wilmans für ehemalige Heimkinder
Unsere Ziele haben wir Staat und Kirchen in Themenkomplexen grob wie folgt formuliert:
Themenkomplex I: Historische Aufarbeitung
Unserer Mandantschaft fordert eine offenen Aufarbeitung der damaligen Geschehnisse. Diese Aufarbeitung sollte zum einen die generellen gesamtgesellschaftlichen und historischen Fragestellungen, insbesondere auch nach den Ursachen für das geschehene Unrecht erfassen.
Idealerweise sollte das Ergebnis der Aufarbeitung in einer gemeinsamen öffentlichen Präsentation dargestellt werden. Dies ist für das Selbstverständnis und die gesellschaftliche Akzeptanz ehemaliger Heimkinder von entscheidender Bedeutung.
Neben der generellen Aufklärungsarbeit ist es erforderlich, den Betroffenen auch individuell vor Ort bei der Aufklärung ihrer Biografie jede denkbare Unterstützung zukommen zu lassen. Hier ist insbesondere ein weitestgehendes Akteneinsichtsrecht erforderlich, welches beinhaltet, dass einschlägige Akten auch nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen nicht vernichtet werden.
Themenkomplex II: Entschädigung
Für unsere Mandantschaft steht es außer Frage, dass sowohl die meist unberechtigte Heimeinweisung als auch der Umgang der Heime mit den Kindern eine Entschädigungslösung erfordern, die unabhängig von der individuellen, zivilrechtlichen Durchsetzbarkeit ist.
Aufgrund der Vielzahl von Anspruchsgegnern bietet sich eine Fonds- oder Stiftungslösung an, die es der Anspruchgegnerseite überlässt, im Innenverhältnis Beteiligungsquoten zu verhandeln, und die andererseits im Verhältnis zu den Betroffenen eine Gleichbehandlung gleich gelagerter Schicksale durch festzulegende einheitliche Kriterien sicherstellt. Neben den christlichen Kirchen und Heimträgern, sehen wir Bund und Länder in der Hauptverantwortung. Aus unserer Sicht wird sich im Rahmen der Aufarbeitung zeigen, dass weitere Anspruchsgegner einzubeziehen sind. Hier denken wir zunächst an diejenigen Unternehmen und Kommunen, die von den Heimkindern als billige Arbeitskräfte unmittelbar oder mittelbar profitiert haben.
Beweisrechtlich weisen wir bereits jetzt daraufhin, dass aufgrund der ausgedünnten Aktenlage keine höhere Anforderungen als eine Glaubhaftmachung zumutbar ist. Zudem wird durch den Bundesgesetzgeber sicherzustellen sein, dass Entschädigungszahlungen keine Anrechnung auf Leistungen nach SGB II finden.
Themenkomplex III: Soziale Belange
Neben der Entschädigungsfrage wird auch zu diskutieren sein, wie verschiedene soziale Folgen aufgefangen werden können. Insoweit möchten wir ausdrücklich das Thema der rentenversicherungsrechtlichen Berücksichtigung von Arbeitszeiten im Heim ansprechen. Ein weiteres soziales Problem ist die Traumatisierung vieler Betroffener, zu deren Überwindung häufig professionelle Hilfe erforderlich ist. Der Zugang zu professioneller Hilfe ist einer Vielzahl von Betroffenen aufgrund der diesbezüglich engen Leistungs-Tatbestände der gesetzlichen Krankenversicherungen, und mangelnder eigener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit verschlossen. Insoweit regen wir die Errichtung von Anlaufstellen an, die den Betroffenen kostenlos die erforderliche Hilfe gewähren. Auch diesbezüglich ist die Einbeziehung des Bundes natürlich unabdingbar.
Diese reduzierte Fassung enthält Kernsätze unserer Forderungen.
Die Anwälte führen jedoch keine Einzelklagen auf OEG, vor den Sozialgerichten wg. Renten oder Schadensersatzklagen vor den Landgerichten.
Ehemalige Heimkinder können sich mit einer Beschreibung ihrer Erlebnisse direkt bei den Anwälten melden.
Dr. Vehlow & Wilmans
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